Unerwünschte Graffiti an der Fassade des eigenen Hauses – für Eigenheimbesitzer ist das wohl ein Alptraum. Das unerlaubte Besprühen einer Fläche ist Sachbeschädigung und damit eine Straftat. Wie in solchen Fällen vorzugehen ist.
Unerwünschte Graffiti an der Fassade des eigenen Hauses – für Eigenheimbesitzer ist das wohl ein Alptraum. Das unerlaubte Besprühen einer Fläche ist Sachbeschädigung und damit eine Straftat. Wie in solchen Fällen vorzugehen ist.
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