Vor einem abgesenkten Bordstein zu parken ist verboten – auch dann, wenn keine Einfahrt dahinter ist. Das hat ein Gericht klargestellt und dafür einen nachvollziehbaren Grund genannt.
Vor einem abgesenkten Bordstein zu parken ist verboten – auch dann, wenn keine Einfahrt dahinter ist. Das hat ein Gericht klargestellt und dafür einen nachvollziehbaren Grund genannt.
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