Rente reichte nicht aus: 82-jähriger Dealer kommt mit Bewährung davon

Wie schwer wiegen die Taten eines 82-jährigen Mannes, der sich des Marihuana-Handels in drei Fällen schuldig gemacht hat? Das Gericht lässt Milde walten: Trotz Vorstrafen gibt es nur eine Bewährungsstrafe. Der Grund: Der Ex-Seemann lebt mit kleiner Rente in Altersarmut.

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