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Kein Freizeitopfer: Von der Firma angeordnete Bahnfahrt ist Arbeitszeit

Der Weg zur Arbeit ist zumeist Privatangelegenheit, also keine Arbeitszeit. Anders sieht die Sache aus, wenn Arbeitnehmer einer Spedition für die Überführung von Fahrzeugen jeweils mit der Bahn an- und abreisen müssen. In diesem Fall ist dies Teil der Leistungserbringung, wie ein Gericht entscheidet.

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