Von Vollzeit auf Teilzeit: Halbe Betriebsrente geht bei halber Stelle in Ordnung

Nicht wenige Beschäftigte reduzieren im Laufe ihres Erwerbslebens die Arbeitszeit. Wer die letzten Jahre vor der Rente in Teilzeit zubringt, muss allerdings auch mit Einbußen bei der betrieblichen Altersversorgung rechnen, wie das Bundesarbeitsgericht entscheidet.

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