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Verordnung zu Corona-Beginn: Gericht stuft Versammlungsverbot als unverhältnismäßig ein

Eine sächsische Corona-Verordnung untersagt im April 2020 pauschal alle Versammlungen von Menschen. Dagegen klagt ein Mann, der seine Grundrechte verletzt sieht, und verliert zunächst. Das Bundesverwaltungsgericht gibt ihm nun recht.

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