Eine sächsische Corona-Verordnung untersagt im April 2020 pauschal alle Versammlungen von Menschen. Dagegen klagt ein Mann, der seine Grundrechte verletzt sieht, und verliert zunächst. Das Bundesverwaltungsgericht gibt ihm nun recht.
Eine sächsische Corona-Verordnung untersagt im April 2020 pauschal alle Versammlungen von Menschen. Dagegen klagt ein Mann, der seine Grundrechte verletzt sieht, und verliert zunächst. Das Bundesverwaltungsgericht gibt ihm nun recht.
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