Immer mehr Arbeitnehmer hegen den Verdacht, eine Berufskrankheit zu haben. Doch die Sache ist schwierig. Oft ist es ein langer Weg, bis ein Leiden anerkannt wird. Das Bundessozialgericht hält nun erstmals eine posttraumatische Belastungsstörung im Falle eines erkrankten Rettungssanitäters für wahrscheinlich.