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Kartellamt sieht Benachteiligung: Bahn handelt wettbewerbswidrig bei Ticketverkäufen

Bieten alternative Plattformen Bahntickets an, sind sie auf Anschlussinformationen, etwa Verspätungen, aber auch Provisionen angewiesen. Beides liefert die Deutsche Bahn in einigen Fällen nicht. Laut Kartellamt ist das ein wettbewerbswidriges Vorgehen – und erfordert einen Kurswechsel.

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