Nach dem Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke wird ein Mann vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das Gericht kann dem 68-Jährigen den Verkauf der Waffe an den Attentäter nicht nachweisen. Der BGH bestätigt dieses Urteil nun.
Nach dem Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke wird ein Mann vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das Gericht kann dem 68-Jährigen den Verkauf der Waffe an den Attentäter nicht nachweisen. Der BGH bestätigt dieses Urteil nun.
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