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Ampel streicht Ausnahme: Doch keine Sonderregel für über 80-Jährige in Heizungsgesetz

Ursprünglich war zur Entlastung über 80 Jahre alter Menschen eine Ausnahmeregel im neuen Heizungsgesetz angedacht. Doch diese sei „verfassungsrechtlich nicht tragbar“, heißt es nun von der Ampelregierung. Einen Weg, soziale Härten abzufedern, soll es dennoch geben – unabhängig vom Alter.

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