Das Bundesverfassungsgericht schiebt einem schnellen Bundestags-Beschluss zum Heizungsgesetz einen Riegel vor. Am Tag danach rückt die Ampel auch von der Idee ab, in einer Sondersitzung die Novelle durchzubringen. Frühestens Anfang September geht es weiter. Bundeskanzler Scholz begrüßt die Entscheidung.