Eine Straftat allein reicht nicht aus, um einem Geflüchteten seinen Schutzstatus zu entziehen, entscheidet jetzt der Europäische Gerichtshof. Unter bestimmten Voraussetzungen soll dies aber möglich sein.
Eine Straftat allein reicht nicht aus, um einem Geflüchteten seinen Schutzstatus zu entziehen, entscheidet jetzt der Europäische Gerichtshof. Unter bestimmten Voraussetzungen soll dies aber möglich sein.
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