Das Bundesverfassungsgericht kippt 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Damit sind organisierte Angebote erlaubt. Die Chance, diese verbindlich zu regeln, lässt der Bundestag nun verstreichen.
Das Bundesverfassungsgericht kippt 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Damit sind organisierte Angebote erlaubt. Die Chance, diese verbindlich zu regeln, lässt der Bundestag nun verstreichen.
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