Autofahrer haben grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn in ihrem Wagen der Motor manipuliert ist. Das jüngste Urteil zu Thermofenstern präzisiert der BGH nun erneut: Nur der Hersteller des Fahrzeugs kann verklagt werden.
Autofahrer haben grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn in ihrem Wagen der Motor manipuliert ist. Das jüngste Urteil zu Thermofenstern präzisiert der BGH nun erneut: Nur der Hersteller des Fahrzeugs kann verklagt werden.
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