Das Bundeskabinett hat eine strengere Regelung im Richtergesetz beschlossen. Demnach darf nur noch Schöffe werden, wer „jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt“. Auch weitere Änderungen sind vorgesehen.
Das Bundeskabinett hat eine strengere Regelung im Richtergesetz beschlossen. Demnach darf nur noch Schöffe werden, wer „jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt“. Auch weitere Änderungen sind vorgesehen.
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