Mit regelmäßigen Geldsendungen finanziert eine 69-Jährige aus dem westfälischen Ibbenbüren die Tätigkeiten ihres Enkels als IS-Kämpfer in Syrien. Ihre Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Aus zwei Gründen fällt das Urteil mild aus.
Mit regelmäßigen Geldsendungen finanziert eine 69-Jährige aus dem westfälischen Ibbenbüren die Tätigkeiten ihres Enkels als IS-Kämpfer in Syrien. Ihre Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Aus zwei Gründen fällt das Urteil mild aus.
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