Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Fortbildung gemacht, sind aber nicht zur Prüfung angetreten. Müssen Sie dann die vom Arbeitgeber übernommenen Fortbildungskosten zurückzahlen? Diese Frage beschäftigt aktuell mehrere Gerichte. Ein Überblick.
Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Fortbildung gemacht, sind aber nicht zur Prüfung angetreten. Müssen Sie dann die vom Arbeitgeber übernommenen Fortbildungskosten zurückzahlen? Diese Frage beschäftigt aktuell mehrere Gerichte. Ein Überblick.
In einer der schönsten Städte norddeutscher Backsteingotik heißt Sie das „Hiddenseer Hotel“ herzlich willkommen
Copyright © 2023 — Powered by rené becker Foto&Werbestudio