Als KZ-Wachmann soll ein heute 98-Jähriger die „grausame und heimtückische Tötung“ Tausender unterstützt haben. Im hessischen Gießen wird nun Anklage gegen ihn erhoben. Da er diese Taten als Heranwachsender beging, gilt für ihn das Jugendstrafrecht.
Als KZ-Wachmann soll ein heute 98-Jähriger die „grausame und heimtückische Tötung“ Tausender unterstützt haben. Im hessischen Gießen wird nun Anklage gegen ihn erhoben. Da er diese Taten als Heranwachsender beging, gilt für ihn das Jugendstrafrecht.
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