EuGH sieht keine Diskriminierung: Behörden dürfen Kopftuchtragen im Dienst verbieten
Wer mit Kopftuch oder anderen religiösen Symbolen in der Verwaltung arbeitet, muss gegebenenfalls mit einem Verbot rechnen. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor. In diesem Fall gelten aber bestimmte Bedingungen.