Eigentlich ist Michael Wendler bei seiner Verurteilung zu 15.000 Euro Geldstrafe wegen Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung mit einem blauen Auge davongekommen. Doch der Sänger sieht das offenbar anders und erklärt, er sei „völlig unschuldig“. Deshalb legt er nun Berufung ein.