Flattert die Eigenbedarfskündigung des Vermieters ins Haus, ist für Mieter meist Schluss mit lustig. Zumindest, wenn der Rauswurf gut begründet ist. Doch manchmal schützt auch eine Sozialklausel. Und die kann auch bei einem Mangel an Wohnraum greifen, wie ein Urteil zeigt.