Erstattet die Krankenkasse Beiträge, müssen die Rückzahlungen in der Regel in der Steuererklärung angegeben werden. Anders bei Bonuszahlungen – ab bestimmten Summen ist hier aber ein Nachweis nötig.
Erstattet die Krankenkasse Beiträge, müssen die Rückzahlungen in der Regel in der Steuererklärung angegeben werden. Anders bei Bonuszahlungen – ab bestimmten Summen ist hier aber ein Nachweis nötig.
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