„Der Rauchmelder schrillt“: Der AfD droht nun eine noch höhere Einstufung

Die AfD verstößt gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes, urteilt das Oberverwaltungsgericht Münster. Die Richter sehen auch „Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen“. Der Verfassungsschutz darf die Partei als „Verdachtsfall“ einstufen – und könnte noch weiter gehen.

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