Die AfD verstößt gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes, urteilt das Oberverwaltungsgericht Münster. Die Richter sehen auch „Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen“. Der Verfassungsschutz darf die Partei als „Verdachtsfall“ einstufen – und könnte noch weiter gehen.