Kurz nach einer Wahlkampfveranstaltung im Oktober begibt sich AfD-Chef Chrupalla in ein Krankenhaus. Er sei angegriffen und in den Arm gestochen worden, behauptet er. Ermittler finden jedoch keinerlei Hinweise und schließen den Fall. Chrupalla klagt dagegen – und scheitert nun vor dem OLG München.