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Wenn der Chef klagt: Kritik im Internet: Bleibt Arbeitgeber-Bewertung anonym?

Wer seinem Ärger nach einer Kündigung Luft machen will, kann sich auf Bewertungsportalen im Netz anonym über den Ex-Arbeitgeber auslassen. Darf das Unternehmen erfahren, wer hinter der Kritik steckt?

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