Um den Etat des laufenden Jahres rechtlich abzusichern, beschließt die Bundesregierung einen Nachtragshaushalt. Es geht etwa um Kredite für die Energiepreisbremse und die Flutopfer im Ahrtal. Der Bundestag muss allerdings noch eine Notlage feststellen, damit die Schuldenbremse ausgesetzt wird.