Urteil von Bundesgericht: Kreuze in bayerischen Staatsgebäuden dürfen bleiben

Der Freistaat Bayern muss nicht die angebrachten Kreuze in seinen Dienstgebäuden entfernen. Das entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Sie würden „nicht das Recht anderer Weltanschauungsgemeinschaften auf Religionsfreiheit verletzen“, heißt es.

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